
Knapp 600.000 Pflegekräfte erhalten ab dem 1. August einen gesetzlichen Mindestlohn. Als verbindliche Untergrenze gilt künftig ein Stundenlohn von 8,50 Euro in den westdeutschen Bundesländern und Berlin sowie von 7,50 Euro in Ostdeutschland. Im Januar 2012 und im Juli 2013 werden die Sätze noch einmal um jeweils 25 Cent angehoben.
Nach monatelangem Tauziehen billigte das Bundeskabinett am Mittwoch eine entsprechende Rechtsverordnung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).
Die Regelung, die ohne weitere Bestätigung des Bundestags in Kraft treten kann, gilt bis Ende 2014. Damit ist auch die Forderung von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) vom Tisch, den Pflege-Mindestlohn bis Ende 2011 zu befristen. Er wird aber – wie auch alle anderen Branchen-Mindestlöhne – im Verlauf des Jahres 2011 auf seine Wirkung überprüft. Brüderle hatte ursprünglich sein Veto eingelegt und das Verfahren damit verzögert. Zunächst sollte der Mindestlohn für die Pflegekräfte schon zum 1. Juli eingeführt werden. In Deutschland arbeiten derzeit etwa 800.000 Menschen in der Pflege, aber nicht alle von ihnen fallen unter die neue Regelung. Die Mindestlohn-Verordnung gilt nach Angaben des Arbeitsministeriums nur für Arbeitnehmer, die überwiegend “Grundpflegeleistungen” erbringen. Dazu gehören etwa das Waschen der Patienten, Hilfe beim Anziehen oder Treppensteigen sowie die Zubereitung von Mahlzeiten und das Füttern. Ausgeschlossen bleiben hingegen reine Haushaltshilfen sowie Auszubildende und Praktikanten.
Quelle: FR online